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Laut EEG vom 25.10.2008 und dem Bundestagsbeschluss vom 8. Juli 2010 erhalten PV-Anlagenbetreiber folgende Vergütungssätze pro Kilowattstunde eingespeistem Strom (in Cent)
| Jahr 2010 | ab 1. Juli | ab 1. Oktober |
|---|---|---|
| Gebäudeanlagen (Dach+Fassade) bis 30 kWp | 34,05 | 33,03 |
| ab 30 kWp | 32,39 | 31,42 |
| ab 100 kWp | 30,65 | 29,73 |
| Freilandanlagen / Konversionsflächen | 25,02 / 26,15 | 24,26 / 25,37 |
Am 5. Juli einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf einen Kompromiss bei der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen.
Der Kompromiss sieht eine Reduzierung der Einspeisevergütung rückwirkend zum 1. Juli um 13 % für Dachanlagen, 12 % für Freiflächen und 8 % für Konversionsflächen vor. In einem zweiten Schritt zum 1. Oktober sollen die einzelnen Vergütungen noch einmal um jeweils 3 % gekürzt werden.
Der Kompromissvorschlag wurde in einer Abstimmung am 8. Juli vom Bundestag angenommen und hat am 9. Juli vom Bundesrat die Zustimmung erhalten. Somit kann das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.
Auch mit den neuen Vergütungssätzen werden sich Photovoltaikanlagen rechnen! Die Verzinsung Ihrer Photovoltaik-Anlage wird weiterhin deutlich größer sein als z. B. bei einem Festgeldkonto Ihrer Bank. Selbst bei einer Komplett-Finanzierung bleibt für Sie immer noch ein Gewinn!
Für Dächer in einer guten Lage und mit einer guten Ausrichtung lohnen sich Photovoltaikanlagen nach wie vor. Wir erstellen für Sie gerne eine kostenlose Bewertung inklusive einer persönlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung Ihres Daches.
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Vergütung für von Ihnen selbstgenutzten Strom in Cent pro kWh. Zusätzlich sparen Sie noch die Stromgebühren an Ihren Energieversorger, wenn Sie Ihren produzierten Strom selbst nutzen.
| Jahr 2010 | ab 1. Juli: Eigenverbrauch anteilig bis 30 % | ab 1. Juli: Eigenverbrauch anteilig über 30 % | ab 1. Oktober: Eigenverbrauch anteilig bis 30 % | ab 1. Oktober: Eigenverbrauch anteilig über 30 % |
|---|---|---|---|---|
| Gebäudeanlagen (Dach+Fassade) bis 30 kWp | 17,67 | 22,05 | 16,65 | 21,03 |
| ab 30 kWp | 16,01 | 20,39 | 15,04 | 19,42 |
| ab 100 kWp | 14,27 | 18,65 | 13,35 | 17,73 |
Durch den Beschluss des Bundestages wurde die Errichtung von Photovoltaikanlagen mit (teilweiser) Eigennutzung des produzierten Stroms deutlich attraktiver. Wie Sie in der Tabelle oben sehen können, wurde die Vergütung für selbstgenutzten Strom nur wenig gekürzt. Zusätzlich wird der Strom, den Sie von Ihrem Energieanbieter beziehen in Zukunft eher teurer werden.
Die Rechnung spricht für sich:
Nachfolgend steht ein PDF mit näheren Informationen zum Download
Die unterjährige Kürzung der Einspeisevergütung ist unsere Meinung nach nicht der richtige Weg, die umweltpolitischen Ziele zu erfüllen. Photovoltaik-Anlagen sparen viele Tausend Tonnen CO2 jedes Jahr. Viele Arbeitsplätze wurden durch Photovoltaik gerade in den Zeiten der Wirtschaftskrise in Deutschland geschaffen, die jetzt gefährdet sind.
Positiv an der neuen Regelung ist aber, dass der Eigenverbrauch von Solarstrom gegenüber der Netzeinspeisung gestärkt wurde, indem er weniger stark gesenkt wurde. Somit wird der Strom an dem Ort und zu der Zeit verbraucht, an dem er auch erzeugt wird. Das entlastet unsere Stromnetze und hilft tageszeitliche Stromüberschüsse abzumildern. Zudem verhindert es Leitungsverluste. Dieses Konzept der Erzeugung direkt beim Bedarf halten wir für den richtigen Weg!