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Anforderungen an das Gebäude für den Passivhausstandard

Passivhäuser sind Gebäude, in denen eine behagliche Temperatur sowohl im Winter als auch im Sommer ohne ein aktives Heiz- bzw. Klimatisierungssystem zu erreichen ist. Sie bieten erhöhten Wohnkomfort bei einem Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m²a und einem Primärenergiebedarf einschließlich Warmwasser und Haushaltsstrom von unter 120 kWh/m²a. (Die m²-Angaben beziehen sich auf die beheizte Wohnfläche, d. h. ohne Balkone und Terrassen.)

Die Realisierung von Passivhäusern stellt hohe Ansprüche an die verwendeten Komponenten:

  1. Bei der Wärmedämmung: U-Werte unter 0,15 W/(m2K)
  2. wärmebrückenfreie Ausführung bei Bezug auf das Außenmaß
  3. durch Drucktest nachgewiesene, ausgezeichnete Luftdichtheit, Drucktestluftwechsel bei 50 Pa Druckdifferenz kleiner 0,6 h-1
  4. Verglasungen mit UV-Werten unter 0,8 W/(m2K) bei hohem Gesamtenergiedurchlassgrad (g>  50 %), so dass auch im Winter Netto-Wärmegewinne möglich sind
  5. Fenster mit UF-Werten unter 0,8 W/(m2K), d. h. gedämmter Fensterrahmen wärmebrückenfrei eingebaut (Ein “normaler” Holz Fensterrahmen reicht i.d.R nicht aus!)
  6. hocheffiziente Lüftungswärmerückgewinnung (>75 %) bei niedrige m Stromverbrauch (<0,45 W/m3)
  7. niedrigste Wärmeverluste bei der Brauchwasserbereitung und– Verteilung: gedämmte warmwasserführende Rohrleitungen, Dämmdicke: mind. einfacher Nenndurchmesser, gut gedämmter Warmwasserspeicher
  8. hocheffiziente Nutzung von elektrischem Haushaltsstrom: möglichst stromsparende Elektrogeräte und Stromsparlampen verwenden

Die Punkte 1-6 kann ein erfahrener Architekt bzw. Bausachverständiger mit geringem Aufwand überprüfen. 

Die bloße Zusammenstellung Passivhaus geeigneter Einzelkomponenten reicht allerdings noch nicht aus, um ein Gebäude zum Passivhaus zu machen: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. Die Wechselwirkungen zwischen den Komponenten machen eine integrale Planung notwendig, mit welcher der Passivhausstandard erst erreicht werden kann.

Dies ist der Fall, wenn rechnerisch nachgewiesen wird, dass die Passivhausgrenzen eingehalten werden, d. h. 


Energiekennwert Heizwärme < 15 kWh/(m2a)
Nullenergiehaus <5kWh/m²a)

Drucktestluftwechsel n50< 0,6 h-1

Energiekennwert Primärenergie < 120 kWh/(m2a)

Dann kann eine Beheizbarkeit über die Lüftungsanlage erreicht werden.

Geeignetes Rechenverfahren für den Nachweis des Passivhaus Standards:  

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