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Die
Realisierung von Passivhäusern stellt
hohe Ansprüche an die verwendeten
Komponenten:
- Bei
der Wärmedämmung: U-Werte unter
0,15 W/(m2K)
- wärmebrückenfreie
Ausführung bei Bezug auf das Außenmaß
- durch
Drucktest nachgewiesene,
ausgezeichnete Luftdichtheit,
Drucktestluftwechsel bei 50 Pa
Druckdifferenz kleiner 0,6 h-1
- Verglasungen
mit UV-Werten unter 0,8
W/(m2K) bei hohem
Gesamtenergiedurchlassgrad (g>
50 %), so dass auch im Winter
Netto-Wärmegewinne möglich sind
- Fenster
mit UF-Werten unter 0,8
W/(m2K), d. h. gedämmter
Fensterrahmen wärmebrückenfrei
eingebaut (Ein “normaler” Holz
Fensterrahmen reicht i.d.R nicht
aus!)
- hocheffiziente
Lüftungswärmerückgewinnung (>75 %)
bei niedrige m Stromverbrauch (<0,45
W/m3)
- niedrigste
Wärmeverluste bei der
Brauchwasserbereitung und–
Verteilung: gedämmte warmwasserführende
Rohrleitungen, Dämmdicke: mind.
einfacher Nenndurchmesser, gut gedämmter
Warmwasserspeicher
- hocheffiziente
Nutzung von elektrischem
Haushaltsstrom: möglichst
stromsparende Elektrogeräte und
Stromsparlampen verwenden
Die
Punkte 1-6 kann ein erfahrener Architekt
bzw. Bausachverständiger mit geringem
Aufwand überprüfen.
Die
bloße Zusammenstellung Passivhaus
geeigneter Einzelkomponenten reicht
allerdings noch nicht aus, um ein Gebäude
zum Passivhaus zu machen: Das Ganze ist
mehr als die Summe seiner Teile. Die
Wechselwirkungen zwischen den
Komponenten machen eine integrale
Planung notwendig, mit welcher der
Passivhausstandard erst erreicht werden
kann.
Dies
ist der Fall, wenn rechnerisch
nachgewiesen wird, dass die
Passivhausgrenzen eingehalten werden, d.
h.
Energiekennwert
Heizwärme < 15 kWh/(m2a)
Nullenergiehaus <5kWh/m²a)
Drucktestluftwechsel
n50< 0,6 h-1
Energiekennwert
Primärenergie < 120 kWh/(m2a)
Dann
kann eine Beheizbarkeit über die Lüftungsanlage
erreicht werden.
Geeignetes
Rechenverfahren für den Nachweis des
Passivhaus Standards:
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