Die
bestehende Passivhaus-Förderung der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) ist jetzt entscheidend verbessert
worden. Zusätzlich 160 Millionen Euro pro Jahr
stellt die Bundesregierung bereit, sie dienen neben
der Sanierung im Gebäudebereich auch den besonders
energieeffizienten Passivhäusern. Pro Wohneinheit
beträgt die Kreditsumme weiterhin 50.000 EURO, die
Zinssätze für Bauherren sind jetzt aber noch günstiger:
Bei einer Laufzeit von 20 Jahren mit drei
tilgungsfreien Anlaufjahren beträgt der Zinssatz
derzeit 3,10 % p.a. nominal, bzw. 3,14 % p.a.
effektiv. Der Barwert der Förderung ist damit auf
ca. 8.000 EURO angehoben worden.
Die
Änderungen bei der neuen Förderung
Neue Programme der KfW-Förderbank
ab 1.1. 2005
Ab
dem 1. Januar 2005 hat die KfW-Förderbank in den
Bereichen Bauen, Wohnen, Energie sparen eine neue
Programmstruktur eingeführt.
Neben
dem unveränderten KfW-Wohneigentumsprogramm und dem
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
werden drei neue Programme, mit denen u.a. auch die
Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden können,
angeboten:
-
Wohnraum Modernisieren
-
Solarstrom Erzeugen
-
Ökologisch Bauen
Aktuelle Informationen erhalten Sie jeweils durch
anklicken des entsprechenden Programms oder Sie
informieren sich über diese und weitere Fördermöglichkeiten
rund ums "Bauen, wohnen, Energie
sparen"
hier.
Private
Interessenten, die Ihre Förder-Anträge wie bisher
über die Hausbank stellen, müssen zwei Änderungen
bei der neuen KfW-Förderung beachten:
- Abgewickelt
wird die neue Passivhaus-Förderung jetzt über
das
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
mit der Programm-Nummer 130/132
und nicht mehr über das KfW-Programm zur CO2-Minderung,
Programm- Nr. 123.
Nähere Informationen finden Sie auf der
Homepage der KfW unter
Als
Nachweisverfahren dient jetzt das Passivhaus Projektierungs-
Paket PHPP
und nicht mehr die Passivhaus-Vorprojektierung (PHVP).
Nachzuweisen sind der
Jahres-Heizwärmebedarf von max. 15 kWh/(m²a),
Energiebezugsfläche hierfür ist
die Wohnfläche nach II. Berechnungsverordnung
innerhalb der thermischen Hülle
(zur genauen Definition siehe PHPP) und – das
ist neu - der Jahresprimärenergiebedarf
von max. 40 kWh/(m²a), Bezugsfläche hierfür
ist die Gebäudenutzfläche AN nach
Energieeinsparverordnung (EnEV). Im Jahresprimärenergiebedarf
sind der
Jahresheizwärmebedarf, der Nutzwärmebedarf für
die Warmwasserbereitung,
die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems,
der Hilfsenergiebedarf für Heizung
und Warmwasserbereitung sowie der
Energieverbrauch für die Bereitstellung der
Energieträger
enthalten. Mit der Umstellung auf den Primärenergiebedarf
als Förderkriterium wird eine Orientierung
der Förderung auf das eigentliche Ziel, den
Klimaschutz, erreicht.
Das neue
Passivhaus Projektierungs- Paket 2004
Ein
Nachweisblatt für die neue Passivhaus-Förderung
der KfW ist im aktuellen Passivhaus Projektierungs- Paket 2003 (PHPP
2004) ab sofort enthalten.
Dieses wird zusammen mit den übrigen Blättern bei
der Hausbank eingereicht. Das PHPP 2003 enthält
neben dem Fördernachweis auch andere neue Features,
wie z.B. ein Berechnungsblatt für Kompaktgeräte.
Es kann für 75 EURO beim Passivhaus Institut
bestellt werden. Registrierte Nutzer des PHPP
erhalten das Update für 25 EURO per E-Mail (bzw. 40
EURO per Post).
Zum
Hintergrund der Berechnungsverfahren
Die
Berechnungsvorschriften und Randbedingungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) sind nicht für die
Projektierung von Gebäuden mit sehr niedrigem Heizwärmebedarf
ausgelegt. Die Ergebnisse weisen in diesem Bereich
zum Teil erhebliche Abweichungen von tatsächlichen
Messwerten auf. Zum Nachweis geeignet ist das PHPP-
Verfahren, das ebenfalls auf der europäischen
Norm EN 832 beruht und für welches Validierungen
aus wissenschaftlich begleiteten Projekten
vorliegen. Dieses Verfahren ermöglicht auch die
Berechnung des Primärenergiebedarfs für Heizung,
Warmwasser und Haushaltsstrom. In der Antragsphase
ist jedoch häufig die Ausstattung mit Haushaltsgeräten
noch nicht bekannt. Für den Fördernachweis wird
daher analog zum EnEV Primärenergiebedarf der
Haushaltsstrom nicht berücksichtigt.
Als Grenzwert für den Jahresprimärenergiebedarf im
Rahmen der Passivhaus-Förderung wurden wie beim
KfW-Energiesparhaus 40 kWh/m²a angesetzt. Der Flächenbezug
folgt aus Paritätsgründen der EnEV . Der Wert für
den Flächenbezug, die „Nutzfläche AN" wird
aus dem Gebäudevolumen (Außenmaße) entwickelt und
unterscheidet sich von der tatsächlich beheizten
Wohnfläche zum Teil erheblich.
Allgemeine
Förderstellen sowie weiter Förderprogramme:
Viele
Bundesländer bieten Förderprogramme für
Solarthermische Anlagen in Wohngebäuden,
für Photovoltaik- oder Regenwassernutzungsanlagen
an.
Förderungen der Energieversorger
Auch die einzelnen Energieversorgungsunternehmen - immerhin ca. 170 an der
Zahl - haben verschiedene Förderungsprogramme. Wegen der Vielzahl der
Energieversorgungsunternehmen und der damit verbun- denen großen Wechselhäufigkeit
kann an dieser Stelle kein umfassender Überblick gegeben werden.
Bitte wenden Sie sich in jedem Fall an Ihren Energieversorger oder Ihre
Stadtwerke. Dort wird man Ihnen gerne Auskunft über die aktuellen Förderangebote
geben. Ebenso bieten mehr als 150 Städte und Gemeinden inzwischen Förderungen
an. Es lohnt sich in jedem Fall, in Ihrer Kommune nachzufragen.
Wie wird gefördert?
Die Beratungskosten werden bezuschusst, die Höhe des Zuschusses ist
abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten.
Ein Beispiel: Für ein Ein-/Zwei-Familienhaus kann ein
Zuschuss von bis zu 332,34 € für eine Beratung gewährt werden. Darüber
hinausgehende Kosten hat der Hauseigentümer als Eigenanteil zu tragen.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle
Gebäude- oder Wohnungseigentümer (natürliche wie juristische Personen),
sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Das gilt auch für
rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der
Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe, wenn ihre Umsätze bestimmte
Summen nicht überschreiten. Ferner wendet sich das Programm an
Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem
Charakter.
Welche Gebäude kommen in Frage?
1. Die Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
befinden.
2. Die Baugenehmigungen müssen vor 1984 (alte Bundesländer)
beziehungsweise vor 1989 (neue Bundesländer) erteilt worden sein.
3. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts muss
zu Wohnzwecken genutzt werden.
Was macht der beratende Ingenieur?
Am Anfang steht die umfassende Bestandsaufnahme. In einem schriftlichen
Gutachten fasst der Ingenieur die Ergebnisse zusammen. Hier gibt er
Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen und prüft den Einsatz
erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt er Tipps,
wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten
umsetzen kann. Außerdem informiert der Energieberater darüber, ob öffentliche
Fördermittel gewährt werden könnten.
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