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Förderungen der Bundesländer

Es existiert eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten auf Länderebene. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die uns bekannten Förderrichtlinien. Für einige Bundesländer liegen uns allerdings keine Förderungsmöglichkeiten vor. Weitere Informationen zu den jeweiligen Förderungen erhalten Sie per "Klick" auf ein gewünschtes Bundesland.

Zur Förderung der Wohnungswirtschaft bietet die KfW bundesweit Förderkreditprogramme zur Modernisierung und Energieeinsparung an. In den neuen Ländern ist darüber hinaus die Unterstützung von Instandsetzungsmaßnahmen ein weiterer wichtiger Förderbereich.

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Die bestehende Passivhaus-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist jetzt entscheidend verbessert worden. Zusätzlich 160 Millionen Euro pro Jahr stellt die Bundesregierung bereit, sie dienen neben der Sanierung im Gebäudebereich auch den besonders energieeffizienten Passivhäusern. Pro Wohneinheit beträgt die Kreditsumme weiterhin 50.000 EURO, die Zinssätze für Bauherren sind jetzt aber noch günstiger: Bei einer Laufzeit von 20 Jahren mit drei tilgungsfreien Anlaufjahren beträgt der Zinssatz derzeit 3,10 % p.a. nominal, bzw. 3,14 % p.a. effektiv. Der Barwert der Förderung ist damit auf ca. 8.000 EURO angehoben worden.

Die Änderungen bei der neuen Förderung

Neue Programme der KfW-Förderbank ab 1.1. 2005

Ab dem 1. Januar 2005 hat die KfW-Förderbank in den Bereichen Bauen, Wohnen, Energie sparen eine neue Programmstruktur eingeführt.

Neben dem unveränderten KfW-Wohneigentumsprogramm und dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden drei neue Programme, mit denen u.a. auch die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden können, angeboten:
Wohnraum Modernisieren
Solarstrom Erzeugen
Ökologisch Bauen
Aktuelle Informationen erhalten Sie jeweils durch anklicken des entsprechenden Programms oder Sie informieren sich über diese und weitere Fördermöglichkeiten rund ums "Bauen, wohnen, Energie sparen"  hier.

Private Interessenten, die Ihre Förder-Anträge wie bisher über die Hausbank stellen, müssen zwei Änderungen bei der neuen KfW-Förderung beachten:

  • Abgewickelt wird die neue Passivhaus-Förderung jetzt über das
    KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit der Programm-Nummer 130/132
    und nicht mehr über das KfW-Programm zur CO2-Minderung, Programm- Nr. 123.
    Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW unter

    Als Nachweisverfahren dient jetzt das Passivhaus Projektierungs- Paket PHPP
    und nicht mehr die Passivhaus-Vorprojektierung (PHVP). Nachzuweisen sind der
    Jahres-Heizwärmebedarf von max. 15 kWh/(m²a), Energiebezugsfläche hierfür ist
    die Wohnfläche nach II. Berechnungsverordnung innerhalb der thermischen Hülle
    (zur genauen Definition siehe PHPP) und – das ist neu - der Jahresprimärenergiebedarf
    von max. 40 kWh/(m²a), Bezugsfläche hierfür ist die Gebäudenutzfläche AN nach
    Energieeinsparverordnung (EnEV). Im Jahresprimärenergiebedarf sind der
    Jahresheizwärmebedarf, der Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung,
    die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems, der Hilfsenergiebedarf für Heizung
    und Warmwasserbereitung sowie der Energieverbrauch für die Bereitstellung der Energieträger
    enthalten. Mit der Umstellung auf den Primärenergiebedarf als Förderkriterium wird eine Orientierung
    der Förderung auf das eigentliche Ziel, den Klimaschutz, erreicht.

Das neue Passivhaus Projektierungs- Paket 2004

Ein Nachweisblatt für die neue Passivhaus-Förderung der KfW ist im aktuellen Passivhaus Projektierungs- Paket 2003 (PHPP 2004) ab sofort enthalten. Dieses wird zusammen mit den übrigen Blättern bei der Hausbank eingereicht. Das PHPP 2003 enthält neben dem Fördernachweis auch andere neue Features, wie z.B. ein Berechnungsblatt für Kompaktgeräte. Es kann für 75 EURO beim Passivhaus Institut bestellt werden. Registrierte Nutzer des PHPP erhalten das Update für 25 EURO per E-Mail (bzw. 40 EURO per Post).

Zum Hintergrund der Berechnungsverfahren

Die Berechnungsvorschriften und Randbedingungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind nicht für die Projektierung von Gebäuden mit sehr niedrigem Heizwärmebedarf ausgelegt. Die Ergebnisse weisen in diesem Bereich zum Teil erhebliche Abweichungen von tatsächlichen Messwerten auf. Zum Nachweis geeignet ist das PHPP- Verfahren, das ebenfalls auf der europäischen Norm EN 832 beruht und für welches Validierungen aus wissenschaftlich begleiteten Projekten vorliegen. Dieses Verfahren ermöglicht auch die Berechnung des Primärenergiebedarfs für Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom. In der Antragsphase ist jedoch häufig die Ausstattung mit Haushaltsgeräten noch nicht bekannt. Für den Fördernachweis wird daher analog zum EnEV Primärenergiebedarf der Haushaltsstrom nicht berücksichtigt.
Als Grenzwert für den Jahresprimärenergiebedarf im Rahmen der Passivhaus-Förderung wurden wie beim KfW-Energiesparhaus 40 kWh/m²a angesetzt. Der Flächenbezug folgt aus Paritätsgründen der EnEV . Der Wert für den Flächenbezug, die „Nutzfläche AN" wird aus dem Gebäudevolumen (Außenmaße) entwickelt und unterscheidet sich von der tatsächlich beheizten Wohnfläche zum Teil erheblich.

Allgemeine Förderstellen sowie weiter Förderprogramme:

Viele Bundesländer bieten Förderprogramme für Solarthermische Anlagen in Wohngebäuden,
für Photovoltaik- oder Regenwassernutzungsanlagen an.

Förderungen der Energieversorger

Auch die einzelnen Energieversorgungsunternehmen - immerhin ca. 170 an der Zahl - haben verschiedene Förderungsprogramme. Wegen der Vielzahl der Energieversorgungsunternehmen und der damit verbun- denen großen Wechselhäufigkeit kann an dieser Stelle kein umfassender Überblick gegeben werden.

Bitte wenden Sie sich in jedem Fall an Ihren Energieversorger oder Ihre Stadtwerke. Dort wird man Ihnen gerne Auskunft über die aktuellen Förderangebote geben. Ebenso bieten mehr als 150 Städte und Gemeinden inzwischen Förderungen an. Es lohnt sich in jedem Fall, in Ihrer Kommune nachzufragen.

Wie wird gefördert?

Die Beratungskosten werden bezuschusst, die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten.
Ein Beispiel: Für ein Ein-/Zwei-Familienhaus kann ein Zuschuss von bis zu 332,34 € für eine Beratung gewährt werden. Darüber hinausgehende Kosten hat der Hauseigentümer als Eigenanteil zu tragen.

Wer hat Anspruch auf Förderung?

Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer (natürliche wie juristische Personen), sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Das gilt auch für rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe, wenn ihre Umsätze bestimmte Summen nicht überschreiten. Ferner wendet sich das Programm an Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Charakter.

Welche Gebäude kommen in Frage?

1. Die Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
2. Die Baugenehmigungen müssen vor 1984 (alte Bundesländer) beziehungsweise vor 1989 (neue Bundesländer) erteilt worden sein.
3. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts muss zu Wohnzwecken genutzt werden.

Was macht der beratende Ingenieur?

Am Anfang steht die umfassende Bestandsaufnahme. In einem schriftlichen Gutachten fasst der Ingenieur die Ergebnisse zusammen. Hier gibt er Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt er Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten umsetzen kann. Außerdem informiert der Energieberater darüber, ob öffentliche Fördermittel gewährt werden könnten.

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