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Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ModInstR)

 

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[BB] Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ModInstR)
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Energie; Umwelt; Wohnungsbau
Gebiet: Brandenburg; Neue Bundesländer
Berechtigte: Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden.
Ansprechpartner: Zuständige Kreis- bzw. Stadtverwaltung
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
Kurzübersicht
Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ModInstR)
Ziel und Gegenstand
Gefördert wird die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, die vor dem 02.10.1990 fertig waren. Das Gebäude muss mindestens 3 Wohnungen enthalten. Als Modernisierungsmaßnahmen gelten unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung.
Bei Mauerwerksbauten beträgt das Darlehen bei Wohnflächen
- bis 50 m2, max. 445,- EUR pro m2 Wohnfläche
- für weitere 15 m2, also bis 65 m2 Wohnfläche: zusätzlich max. 345,- EUR pro m2 Wohnfläche
- für weitere 35 m2, also bis 100 m2 Wohnfläche: zusätzlich max. 240,- EUR pro m2 Wohnfläche.
Bei Block- und Plattenbauten beträgt das Darlehen
- 45 % der anerkannten Baukosten, max. 170,- EUR pro m2, bei Gebäuden bis zu 6 Geschossen
- 60 % der anerkannten Baukosten, max. 380,- EUR pro m2, bei Gebäuden ab 7 Geschossen
- 65 % der anerkannten Baukosten, max. 490,- EUR pro m2, bei Gebäuden ab 7 Geschossen wenn zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Die Neuschaffung von Wohnraum wird mit 65 % der anerkannten Baukosten, max. 490,- EUR pro m2, gefördert.
Die Erhöhung der Förderobergrenzen um bis zu 70,- EUR pro m2 ist möglich, wenn besondere Maßnahmen zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung getroffen werden oder besondere Maßnahmen der Gestaltverbesserung der Wohngebäude und der Hof- und Freiflächen getroffen werden.Ein zusätzliches Darlehen von 60 ,- EUR pro m2 ist bei einem Teilrückbau von Wohngebäuden möglich.
Bewilligungsstelle ist die
InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104–106
14480 Potsdam
Tel.: (03 31) 6 60-0
Fax: (03 31) 6 60-11 22
E-Mail: immo-miete@ilb.de 
Internet: www.ilb.de/

Quelle
Veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 41 vom 2. Oktober 2002, S. 874

Geltungsdauer
Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2004.

Originaltitel

Richtlinien zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ModInstR). Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg vom 29.08.2002

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