|
|
[BB]
Modernisierung
und Instandsetzung von
Mietwohnungen (ModInstR)
|
| Förderart: |
Darlehen |
| Förderbereich: |
Energie;
Umwelt;
Wohnungsbau |
| Gebiet: |
Brandenburg;
Neue
Bundesländer |
| Berechtigte: |
Antragsberechtigt
sind Eigentümer,
Erbbauberechtigte oder sonstige
Verfügungsberechtigte von
Mietwohngebäuden. |
| Ansprechpartner: |
Zuständige
Kreis- bzw. Stadtverwaltung
InvestitionsBank
des Landes Brandenburg |
| Modernisierung
und Instandsetzung von
Mietwohnungen (ModInstR) |
Gefördert
wird die Modernisierung und
Instandsetzung von Gebäuden, die
vor dem 02.10.1990 fertig waren.
Das Gebäude muss mindestens 3
Wohnungen enthalten. Als
Modernisierungsmaßnahmen gelten
unter anderem Maßnahmen zur
Verbesserung der
Energieversorgung,
Wasserversorgung und Entwässerung.
Bei Mauerwerksbauten beträgt das
Darlehen bei Wohnflächen
- bis 50 m2, max. 445,-
EUR pro m2 Wohnfläche
- für weitere 15 m2,
also bis 65 m2 Wohnfläche:
zusätzlich max. 345,- EUR pro m2
Wohnfläche
- für weitere 35 m2,
also bis 100 m2 Wohnfläche:
zusätzlich max. 240,- EUR pro m2
Wohnfläche.
Bei Block- und Plattenbauten beträgt
das Darlehen
- 45 % der anerkannten Baukosten,
max. 170,- EUR pro m2,
bei Gebäuden bis zu 6 Geschossen
- 60 % der anerkannten Baukosten,
max. 380,- EUR pro m2,
bei Gebäuden ab 7 Geschossen
- 65 % der anerkannten Baukosten,
max. 490,- EUR pro m2,
bei Gebäuden ab 7 Geschossen wenn
zusätzliche Brandschutzmaßnahmen
erforderlich sind.
Die Neuschaffung von Wohnraum wird
mit 65 % der anerkannten
Baukosten, max. 490,- EUR pro m2,
gefördert.
Die Erhöhung der Förderobergrenzen
um bis zu 70,- EUR pro m2
ist möglich, wenn besondere Maßnahmen
zum Wärmeschutz und zur
Energieeinsparung getroffen werden
oder besondere Maßnahmen der
Gestaltverbesserung der Wohngebäude
und der Hof- und Freiflächen
getroffen werden.Ein zusätzliches
Darlehen von 60 ,- EUR pro m2
ist bei einem Teilrückbau von
Wohngebäuden möglich. |
| Bewilligungsstelle
ist die |
InvestitionsBank
des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104–106
14480 Potsdam |
| Veröffentlicht
im Amtsblatt für Brandenburg Nr.
41 vom 2. Oktober 2002, S. 874 |
| Das
Programm ist befristet bis zum 31.
Dezember 2004. |
|
Originaltitel
Richtlinien
zur Förderung der Modernisierung
und Instandsetzung von
Mietwohnungen (ModInstR).
Runderlass des Ministeriums für
Stadtentwicklung, Wohnen und
Verkehr des Landes Brandenburg vom
29.08.2002
|
|
|

|
|
Als
Energieeinspartipp versenden
|
 |
Planungsgruppe
XAMOSI
© 2004 - 2004: Planungsgruppe XAMOSI GmbH,
Impressum
|
|